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Quellenprüfung

Wie eine Quelle ins Monitoring aufgenommen wird und wie stark die Belege sind, die hinter ihr stehen.

Wir beobachten niemals eine unbestätigte Identität. Jede Quelle in unserem Register hat (a) eine verifizierte, aktive Kennung und (b) einen benannten, überprüfbaren Beleg für ihre Verbindung zu einem Staat oder zu Staatsmedien. Den Umfang bestimmt der Richtungstest, nicht der Quellentyp: Ein Kanal wird wegen der Narrative beobachtet, die er trägt — und nicht einfach deshalb, weil er „prorussisch“ ist.

Was als Verbindung zählt. Eine dokumentierte Beziehung auf der Ebene von Anstellung, Finanzierung, Inhaltsübernahme oder redaktioneller Partnerschaft. Was nicht zählt, so deutlich es auch klingen mag: dieselben Ansichten zu teilen, von russischen Staatsmedien zitiert oder verstärkt zu werden, einmalige Gastauftritte und Glaubwürdigkeitsbewertungen wie „fragwürdige Quelle“. Das beschreibt eine redaktionelle Linie, keine Beziehung.

Eine Verbindung darf historisch sein — und wir datieren sie. Eine dokumentierte Verbindung, die inzwischen erloschen ist, ist ein Grund, eine Quelle weiter zu lesen, und keiner, damit aufzuhören: Es gibt einen Präzedenzfall, und das genügt, um die Quelle im Blick zu behalten. Deshalb trägt jeder Beleg seine Daten, und Sie können selbst beurteilen, ob er etwas Aktuelles beschreibt oder etwas aus dem Jahr 2017. Was wir niemals tun: eine erloschene Verbindung als bestehende darstellen.

Wir veröffentlichen, was dokumentiert ist — und was nicht. Wo eine Monitoring-Organisation festgestellt hat, dass eine Quelle ohne ihr Wissen verwendet wurde — etwa weil eine verdeckte Operation ihr Material kopiert hat —, sagt der Beleg das ausdrücklich. Beobachtet zu werden ist kein Vorwurf gegen die Inhaberin oder den Inhaber, und wir unterstellen niemals eine Sanktion, eine Anklage oder eine Verurteilung, die es nicht gibt.

Die Quellen werden in drei Zuordnungsstufen eingeteilt:

StufeKriteriumBeispiel
T1Offiziell von einem Staat oder einer internationalen Institution gelistetSBU / ZPD / Gerichtsurteil / Sanktionen des NSVR, der EU, OFAC, FCDO
T2Offenes russisches Staatsmedium oder Staatsorgan — oder eine belegte bezahlte Rolle darinRT, Sputnik, TASS, eine russische Botschaft; ein RT-Moderator, ein Sputnik-Korrespondent
T3Von anerkannten Monitoring-Organisationen oder Recherchen belegt, ohne offizielle ListungDetector Media, IMI, EUvsDisinfo, VoxUkraine; investigative Recherche

Die vollständige Liste aller Quellen mit ihrer Stufe und ihren Belegen finden Sie in den sechs Quellenlisten: Quellen in der Ukraine, Quellen im Westen, Quellen — US-Zwischenwahlen, Quellen — Großbritannien, Quellen — Deutschland und Quellen — Polen.